Unser Angebot für Sie:

Jeder Mensch ist einzigartig!

Getreu diesem Grundsatz denken und handeln wir. Was uns weiter ausmacht, ist unsere Kreativität. Erwarten Sie kein standardmäßig abgespultes Programm, sondern ein individuell geschnürtes Betreuungspaket, in das wir unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Möglichkeiten und Wünsche stetig frische Impulse einbringen.

Hilfen im Haushalt

  • Reinigungsarbeiten
  • Wäschedienst
  • Einkaufshilfe
  • Versorgung der Wohnung bei Abwesenheit

Begleitdienste

  • Behördengänge
  • Arztbesuche
  • Organisation von Fahrdiensten
  • Organisation und Koordination von Handwerkerdiensten

Service rund ums Haus

  • Garten und Außenarbeiten
  • Schreibarbeiten u.v.m.

Service außer Haus

  • Begleitung bei Ausflügen in die Natur und/oder Stadt,
  • zu kulturellen Veranstaltungen, Ausstellungen, Flohmärkten, Sportevents u.v.m.

Specials

  • Gesellschaft und Gespräche
  • Vorleserunden
  • Organisation von Geburtstagen und Jubiläen

FRAGEN & ANTWORTEN

Anspruch haben unter Umständen Versicherte, die vorübergehend – zum Beispiel nach einem Unfall oder einer Krankheit – ihren Haushalt nicht selbst bewältigen können und keine Angehörigen haben, die in der Lage sind einzuspringen. In vielen Fällen ist eine weitere Anspruchsvoraussetzung, dass Kinder im Haushalt leben. Bei dauerhafter Beeinträchtigung, die mit einer Pflegestufe einhergeht, kann eine Haushaltshilfe beantragt werden, die regelmäßig kommt.

Die Haushaltshilfe übernimmt vorwiegend Tätigkeiten im Haushalt wie Putzen, Waschen, Bügeln, Geschirr spülen oder die Reinigung des Treppenhauses. Darüber hinaus begleitet sie Sie zum Arzt, zum Friseur oder geht mit Ihnen spazieren. Auch Vorlesen gehört zu den Tätigkeiten, die wir anbieten. Einkaufen, Arzttermine wahrnehmen, soziale Kontakte aufrechterhalten, Alltagsbegleitung und Entlastung, Unterstützung im Haushalt, Entlastung pflegender Angehöriger.

Wenn die Haushaltshilfe von der Pflegekasse bezahlt wird, entstehen keine weiteren Kosten für Sie. Sollten Sie eine Haushaltshilfe über die gesetzliche Krankenversicherung beantragen, so verbleibt eine Zuzahlung von mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Tag, an dem die Haushaltshilfe bei Ihnen ist.

Je nach Sachlage bei der Pflegeversicherung oder bei der gesetzlichen Krankenkasse. Teil unserer Beratung ist es, in jedem Einzelfall zu prüfen, bei wem Leistungen beantragt werden müssen. Während bei vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Operationen im Regelfall die gesetzliche Krankenkasse als Ansprechpartner fungiert, ist bei dauerhaften, mit einer Pflegestufe verbundenen Erkrankungen die Pflegeversicherung zuständig. Schildern Sie uns Ihre Situation und wir zeigen auf, wie es weitergehen kann und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Hilfe beim Einkaufen

Wer ist zuständig für Sie?

Teil unserer Beratung ist es, in jedem Einzelfall zu prüfen, bei wem Leistungen beantragt werden müssen. Während bei vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Unfälle oder Operationen im Regelfall die gesetzliche Krankenkasse der Ansprechpartner ist, ist für dauerhafte Beeinträchtigungen bei Menschen mit Pflegestufe die Pflegeversicherung zuständig.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Antragstellung.

Haben Sie Fragen? Melden Sie sich!

Wenn Sie uns brauchen, sind wir da!

Einige Fallbeispiele:

weitere finden Sie hier.

2019-07-11T06:40:17+00:00

Nele L.

Nach der Geburt ihrer Zwillinge war Nele nicht in der Lage, alle anfallenden Arbeiten im Haushalt zu erledigen.

2019-07-11T06:41:21+00:00

Helga R.

Helga hat Multiple Sklerose und sitzt im Rollstuhl. Sie wird regelmäßig durch eine Haushaltshilfe unterstützt.